Re: Rauchen (Teil 2) - Jahreswechsel: Handy-Verbot am Steuer

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> > Das ist ja möglicherweise in Ordnung, nur kann man bei
> > Autofahrern _verlangen_ und _voraussetzen_ das sie die Regeln
> > beherrschen, bei Fußgängern, Kindern, Rentner, Hunden, Tieren
> > nicht - Weil sie ja keine _Erlaubnis_ brauchen um auf diese Arten
> > am Verkehr teilzunehmen.
Ergänzung. und nicht Ihre STVO Kenntnisse nachweisen müssen…
> Richtig. Aber ich kann bei Fussgängern im Allgemeinen erwarten,
> dass sie an einer roten Ampel stehenbleiben, genauso, wie sie von
> mir als Autofahrer erwarten, dass ich es tue. Für Radfahrer gilt das
> Gleiche.
Ich denke da widersprichst Du Dir, entweder das eine oder das andere.
Das es Wünschenswert ist, dem stimme ich zu. Nur kann man es nicht
verlangen weil keine Infrastruktur, kein Staat und kein System in der
Lage ist die STVO jedem Verkehrsteilnehmer einzutrichtern…
Der Verkehrsraum ist öffentlicher Gemeinschaftsraum, dementsprechend
können wir in unserer Demokratie niemanden Verbieten sich dort
aufzuhalten. Wir können nur bestimmte Arten der Teilnahme
reglementieren.
Ist das verständlicher?
> Und ich persönlich finde nicht, dass Kinder, denen diese
> elementaren Regeln nicht vertraut sind, alleine auf die Strasse
> gehören.
1. Man kann nicht Kinder alle Regeln so eintrichtern, das sie immer und
strickt befolgt werden - dazu sind Kinder noch nicht tot genug -
Da die Straße öffentlicher Gemeinschaftsraum ist und nicht für
Autofahrer reserviert, dürfen und können sie das. Autofahrer haben sich
aufgrund des ihnen eigenen Gefährdungspotentials darauf zu achten.
Und das finde ich richtig so.
> > Weil er aufgrund seiner STVO Kompetenz damit rechnen muß das
> > andere diese Kompetenz nicht besitzen und er diese trotzdem nicht
> > gefährden darf.
>
> Wenn ich von jemandem nicht erwarten kann, dass die grundlegenden
> Verkehrsregeln kennt, warum ist er dann überhaupt
> “Verkehrsteilnehmer”?
Weil Kraftverkehr nicht die einzige Nutzung des öffentlichen Raumes
ist, und man niemandem verbieten kann jeden Raum zu meiden in dem
Straßenverkehr stattfindet.
> Warum darf ein Fahrradfahrer auf der Strasse fahren, wenn er keine
> StVO Kompetenz besitzt?
Weil das Gefährdungspotential um Größenordnungen geringer ist als das
eines Autofahrers ohne Kompetenz.
> Ich weiss nicht, wie die Stadt aussieht, in der Du
> wohnst, aber wir haben hier Viertel, in denen bleibst Du entweder
> ganz stehen oder Du riskierst es, einen Fahrradfahrer auf der Haube
> zu haben. Ob Du Vorfahrt hast oder nicht. Und das kann nicht sein.
Ich wohn in Weimar. Und hier ist es eher üblich das Autofahrer
Radfahrern die Vorfahrt nehmen als andersherum.
Es ging in meiner Argumentation nicht darum das Radfahrer das nicht zu
können brauchen, sondern darum das man es von vielen
Verkehrsteilnehmern nicht erwarten kann sich STVO konform zu verhalten.
Und das Radfahrer sich auch oft, insbesondere beim Licht, nicht an die
STVZO halten sehe ich auch täglich. Nur ist das kein Grund sinnvolle
Regelungen der STVO, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, außer kraft zu
setzen und die Durchsetzung von Regeln mittels Radarkontrollen als
Schikane abzutun. Es steckt mehr dahinter.
ervin

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