Re: Rauchen (Teil 2) - Jahreswechsel: Handy-Verbot am Steuer
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> Der Fußgänger, der bei rot über die Kreuzung rennt, gefährdet in
> erster Linie sich selbst. Der Autofahrer, der bei rot mit überhöhter
> Geschwindigkeit über die Kreuzung rennt, gefährdet in erster Linie
> andere
>
> > Ich verstehe nicht, warum ein Autofahrer aus Prinzip teilschuld
> > ist, wenn ein Fussgänger bei Rot über die Ampel läuft und auf der
> > Kühlerhaube landet.
>
> das verstehe ich auch nicht.
Ist doch schon mehrfach ausgeführt: Aufgrund des vielfach höheren
Gefährdungspotentials des KFZ (auch Rad) hat der Führer dafür Sorge zu
tragen das niemand vermeidbar in den Genuß kommt dieses
Gefährdungspotential auszunutzen.
Und um diese Systemimanente Betriebsgefahr minimal zu halten gibt es
die STVO, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Handyverbot.
ervin