Re: Rauchen (Teil 2) - Jahreswechsel: Handy-Verbot am Steuer
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> Das ist ja möglicherweise in Ordnung, nur kann man bei Autofahrern
> _verlangen_ und _voraussetzen_ das sie die Regeln beherrschen, bei
> Fußgängern, Kindern, Rentner, Hunden, Tieren nicht - Weil sie ja
> keine
> _Erlaubnis_ brauchen um auf diese Arten am Verkehr teilzunehmen.
Richtig. Aber ich kann bei Fussgängern im Allgemeinen erwarten, dass
sie an einer roten Ampel stehenbleiben, genauso, wie sie von mir als
Autofahrer erwarten, dass ich es tue. Für Radfahrer gilt das Gleiche.
Und ich persönlich finde nicht, dass Kinder, denen diese elementaren
Regeln nicht vertraut sind, alleine auf die Strasse gehören.
> Weil er aufgrund seiner STVO Kompetenz damit rechnen muß das andere
> diese Kompetenz nicht besitzen und er diese trotzdem nicht
> gefährden
> darf.
Wenn ich von jemandem nicht erwarten kann, dass die grundlegenden
Verkehrsregeln kennt, warum ist er dann überhaupt “Verkehrsteilnehmer”?
Warum darf ein Fahrradfahrer auf der Strasse fahren, wenn er keine StVO
Kompetenz besitzt?
Ich fordere lediglich, dass die Verkehrsregeln für alle, am Verkehr
teilnehmenden Parteien, gleich ausgelegt werden. Es kann nicht angehen,
dass ein Fahrradfahrer, der mir die Vorfahrt nimmt, auch noch rechtlich
zum Opfer wird. Ich weiss nicht, wie die Stadt aussieht, in der Du
wohnst, aber wir haben hier Viertel, in denen bleibst Du entweder ganz
stehen oder Du riskierst es, einen Fahrradfahrer auf der Haube zu
haben. Ob Du Vorfahrt hast oder nicht. Und das kann nicht sein.
Dirk